integration 3/2006

Daniela Kietz und Andreas Maurer
Der Vertrag von Prüm: Vertiefungs- und Fragmentierungstendenzen in der Justiz- und Innenpolitik der EU

Der am 27. Mai 2005 in Prüm in der Eifel unterzeichnete und auf Initiative Deutschlands verhandelte Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zur Bekämpfung des Terrorismus, der Kriminalität und der illegalen Migration zwischen Deutschland, Österreich, den Benelux-Staaten, Spanien und Frankreich (VPgZ) ist eine Initiative zur Vertiefung der polizeilichen Zusammenarbeit in der Europäischen Union (EU). Der Vertrag befindet sich gegenwärtig im Prozess der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente. Bereits jetzt haben etliche Staaten Interesse an einem Beitritt geäußert, der Beitritt Finnlands noch in diesem Jahr ist sehr wahrscheinlich. Analog zur Schengen-Kooperation verfolgt der Vertrag das Ziel später in den EU-Rahmen überführt zu werden.

Im Vergleich mit Schengen wirft der Prümer Vertrag vor allem zwei Fragen auf:
Erstens, geht man aus Gründen der inneren und äußeren Handlungsfähigkeit der EU von dem mittlerweile im EU-Vertrag akkordierten Ziel der Schaffung eines einheitlichen, EUweiten Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aus, dann ist zu prüfen, ob der Prümer Vertrag diesem Ziel dient, oder ob er eher zu einer weiteren Fragmentierung der EU führt. Das Ausweichen der EU-Mitgliedstaaten in den kleineren, zwischenstaatlichen Verhandlungsrahmen lässt sich vor dem Hintergrund der vom Einstimmigkeitszwang im Ministerrat geprägten, mühsamen Entscheidungsfindung in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit (PJZS) durchaus nachvollziehen. Die Befürworter erhoffen sich von dieser Vorgehensweise eine Intensivierung und Beschleunigung des bislang nur stockend verlaufenden Entwicklungsfortschritts. Nun haben sich allerdings die Rahmenbedingungen der europäischen Justiz- und Innenpolitik seit dem Beginn der Schengen-Kooperation stark verändert und damit auch die Bedingungen für eine Wiederholung des Schengen-Prozesses. Mittlerweile besteht zum einen ein umfassender Rechtskörper in der europäischen Innen " und Justizpolitik. Zum anderen haben sich die Entscheidungsstrukturen auf europäischer Ebene seit Schengen stark verändert. Das Ziel des Prümer Vertrages, das Voranbringen der Integration in den betreffenden Politikbereichen, wird von allen Akteuren in der europäischen Innen- und Justizpolitik geteilt. Der Vertrag mag dieses Ziel auch erreichen. Zur Debatte stehen jedoch der gewählte Weg, nämlich das Ausweichen in den zwischenstaatlichen Raum, und der damit verbundene mögliche Preis einer weiteren Fragmentierung der Innen " und Justizpolitik auf europäischer Ebene sowie das Umgehen der EU-Institutionen. Zweitens, gilt es die demokratisch-parlamentarische Kontrolle des Prümer Prozesses kritisch zu prüfen ...

 

 

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ISSN 0720-5120

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| Letzte Aktualisierung: 26.01.2012