Ein Europa der Bürger " Verfassung und effiziente Politik
Aufgabenbereiche
Ratifizierungsprozess
In den kommenden drei Jahren wird das Projekt alle entscheidenden Prozesse und Probleme auf dem Weg zur Lösung der aktuellen Verfassungskrise begleiten. Dabei liegt in der ersten Phase des Projektes das Hauptaugenmerk auf dem weiteren Fortgang des Ratifizierungsprozesses, nachdem dieser durch die ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden zunächst einmal unterbrochen wurde. Insbesondere die Debatten über eine eventuelle Fortsetzung der Ratifizierung, die speziell in Großbritannien, Irland, Polen und Tschechien zu erwarten sind, sollen intensiv beobachtet und analysiert werden. Darüber hinaus soll ein ständig aktualisierter "Ratifzierungs-Survey", veröffentlicht auf der Projektseite, den Stand der entsprechenden Debatten und Prozesse in allen 25 Mitgliedstaaten widerspiegeln.
Entwicklung von Argumentationshilfen
Da das Inkraftsetzen des Europäischen Verfassungsvertrages angesichts der aktuellen Krise offen ist, ist es wichtig, einen Beitrag zur objektiven Aufklärung über die Integrationsfortschritte durch den Verfassungsvertrag für die breite Öffentlichkeit in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten zu leisten. Hierzu sollen im Rahmen des Projektes "Argumentationshilfen zum Europäischen Verfassungsvertrag" erstellt werden, die sich mit den aufkommenden Gegenargumenten auseinander setzen. Durch diesen Beitrag zu einer breiteren öffentlichen Diskussion über den Verfassungsvertrag, soll auch der Versuch gemacht werden, Ansätze eines europäischen öffentlichen Raumes als Teil der gelebten Verfassung zu entwickeln und diesen jungen und noch sehr zaghaften Prozess aktiv unterstützen. Die Entwicklung einer transnationalen Öffentlichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Union seinen Bürgern näher zu bringen, was letztendlich Ziel sämtlicher europäischer Integrationsbemühungen darstellt.
Optionen im Falle von Ratifizierungsproblemen
Gerade nach dem negativen Ausgang der Referenden in Frankreich und den Niederlanden stellt sich die dringende Frage der "Auffangoptionen", die helfen könnten, eine langanhaltende und tiefe Krise des Integrationsprozesses zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sollen verschiedene Fragen geklärt werden: Welche Folgen hat das Scheitern in Frankreich und den Niederlanden und ggf. noch in anderen Mitgliedstaaten" Könnte der Verfassungsvertrag für die "verfassungswilligen" Staaten dennoch in Kraft treten" Wäre ein "Nachrückermodell" für Staaten mit Ratifizierungsproblemen denkbar oder bliebe der Vertrag von Nizza weiterhin die juristische Grundlage der Europäischen Union" Welche Teile der Verfassung könnten auch ohne Inkrafttreten der Verfassung umgesetzt werden" Würde ein Scheitern der Ratifizierung zu einer verstärkten Flexibilisierung der Zusammenarbeit innerhalb oder außerhalb der Union führen und wäre die Konstituierung einer Kerngruppe denkbar" Für die Klärung dieser Fragen ist die Einsetzung einer speziellen Task Force 'Plan B' vorgesehen, die im kleinen Kreise von ausgewählten Experten über diese Probleme diskutiert. Das Projekt wird dazu ein bis zwei policy paper mit verschiedenen Optionen mit sämtlichen Vor- und Nachteilen bzw. Auswirkungen entwickeln.
Verbesserung der Akzeptanz durch effiziente Politik
Ausgehend von der Überlegung, dass die Ablehnung des Verfassungsvertrages in Frankreich und den Niederlanden sich nicht nur auf den Inhalt der Verfassung bezogen hat (Substanzproblem) sondern auch aus einer negativen europapolitischen Grundstimmung erfolgt (Kontextproblem) ist, gilt es verstärkt danach zu fragen, in welchen Bereichen die EU durch eine effektive Politik den Menschen die Sinnhaftigkeit und Effektivität des Integrationsprojekts wieder verdeutlichen kann. Dabei werden in den nächsten eineinhalb Jahren vor allem die folgenden Politikfelder näher beleuchtet:
- Europäische Energiepolitik, mit dem Schwerpunkt Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit
- Europäische Innen- und Justizpolitik (mit dem Schwerpunkt Abwehr des internationalen Terrorismus)
- Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik
In all diesen Bereichen wird zum Ersten danach gefragt werden, was die EU bereits leistet, zum Zweiten, wie sich die Leistungen dem Bürger vermitteln lassen, zum Dritten, was die EU leisten müsste, um den Erwartungen der Bürger gerecht zu werden und zum Vierten ob die Inkraftsetzung des Verfassungsvertrages in diesen Bereichen substantielle Forschritte zum Status Quo erwarten lassen würde.
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