Welche Verfassung für Europa"
Arbeits- und Aufgabengebiete
Die in Bezug auf die Kernfragen der Verfassungs-/Ordnungspolitik für die Europäische Union notwendigen Untersuchungs-, Diskussions- und Publikationsbereiche lassen sich in mehrere Abschnitte zusammenfassen. Diese werden je nach politischen Herausforderungen ergänzt und gewichtet und systematisch abgearbeitet. Hierbei soll möglichst in jedem Abschnitt von der Frage nach dem "Wünschbaren" bzw. nach dem eigentlich "Notwendigen" auch zur Frage nach dem "Möglichen" übergegangen werden, also zur Identifizierung eventueller "second best"-Lösungen und der geeigneten europapolitischen Strategieentwicklung.
Kontinuierliche Beobachtung der europaweiten Diskussion
Eine zentrale Schwäche der europapolitischen Debatte besteht in der Fixierung auf die nationalen Arenen. Beiträge aus anderen Mitgliedstaaten oder Beitrittsländern werden kaum aufgegriffen. So ist vielen Beobachtern entgangen, dass die Rede Fischers wesentliche Elemente eines französischen Expertenberichts aufgegriffen und "deutsch" dargestellt hat.
Das Projekt sieht eine systematische Sammlung und Auswertung der Diskussionsbeiträge zur Weiterentwicklung der Union aus allen EU-Staaten und wesentlichen Beitrittsländern vor - nicht zuletzt unter Mithilfe der TEPSA (Trans European Policy Studies Association). Besonderer Wert wird auf die französische Dimension gelegt, u.a. durch die Zusammenarbeit mit dem Centre d'Etudes et de Recherches Internationales (CERI) in Paris. Bei dieser Aufgabe wird auch die häufig ausgeblendete historische Dimension aufgegriffen: Welche Leitbilder werden reanimiert und weiterentwickelt, welche können noch politisch tragfähig sein"
Ordnungsprinzipien der Europäischen Union und ihre Fixierung in einer Unionsverfassung
a) Grundsätze und Grundwerte einer europäischen Ordnung
Hier geht es um die Frage, inwieweit sich aus den nationalen Traditionen und Rechtsordnungen ein gemeinsames Korpus von Ordnungsgrundsätzen und Werten ableiten lässt, das die Chance hätte, die Basis einer zum politischen Gemeinwesen werdenden Europäischen Union abzugeben. Bestimmte Ordnungsprinzipien sind bereits bekannt bzw. zum Teil sogar schon verbindlich in den europäischen Verträgen fixiert. Hierbei handelt es sich um die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Identität der Mitgliedstaaten und der Nationen (vgl. Art. 6 EU-Vertrag). Wo und wie aber bedürfen diese Grundsätze einer weiteren Fixierung, Präzisierung oder Ergänzung" Hierbei ist zu beachten, dass es sich um "heilige Güter", d. h. Grundwerte und Leitideen handelt, in deren Dienst die ganze Union steht, und auf deren Basis ihre künftige Struktur und Verfassung gestaltet und beurteilt werden muss.
b) Ordnungsaufgaben
Mit der zunehmenden Bedeutung der über die Wirtschaftsintegration hinaus gehenden Aufgaben wird die Europäische Union mehr und mehr zu einem Gemeinwesen, das im Dienst der Gewährleistung nicht nur der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit im Rahmen von Märkten sondern auch der individuellen Freiheit, der Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit und des Rechts der EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie auch von juristischen Personen (Wirtschaftsunternehmen, Verbände usw.) steht. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben trägt zur Legitimität durch Leistungen bei, die im Rahmen der EU erbracht werden. Zu fragen ist aber, wie diese Aufgaben wahrgenommen werden: pragmatisch-kooperativ, intergouvernemental oder vergemeinschaftet" Hierbei soll nicht aus föderalistisch-ideologischen Gründen sondern aus Gründen des Rechts (Zuständigkeit des EuGH) und der parlamentarischen Demokratie (Zuständigkeit des EP) die Frage einer zu bevorzugenden Vergemeinschaftung bei der Durchführung der Aufgaben im Vordergrund stehen.
c) Föderaler und konstitutioneller Charakter der Europäischen Union
Zu diesem Punkt gehört die Auseinandersetzung mit der Frage, ob es Chancen gibt, im Sinne maßgebender Akteure (Fischer, Chirac, Védrine, Rau, auch Jospin und Schröder) zur Bewältigung der Erweiterung die politische Qualität der Europäischen Union auf eine neue Stufe zu heben. Einige Akteure und Autoren halten es dabei für nötig, zu einer wirklichen "Regierung" zu kommen und diese in einen konstitutionell-demokratischen Verantwortungszusammenhang einzubetten. Dies impliziert sowohl die Weiterentwicklung des Staatenverbundes zur Föderation wie die Schaffung einer Föderationsverfassung. Es stellt sich die Frage, ob diese auch chancenreich ist. Besondere Berücksichtigung muss dabei das Verhältnis zwischen Verfassung und Staat erfahren, dasin den Mitgliedstaaten mit keinem einheitlichen Konzept behandelt wird.
Das Verfassungsprojekt ist daher für manche ein Vehikel, um zur Staatswerdung Europas zu kommen. Für andere ist eben deswegen das Verfassungsprojekt inakzeptabel, denn "wo kein Staat, da keine Verfassung", und ein europäischer Staat setzt ein europäisches Volk voraus (Kirchhof u. a.). Da in etlichen Mitgliedstaaten jegliche staatsähnliche Ausprägung der Europäischen Union abgelehnt wird und starke Abwehrreflexe gegenüber dem Projekt einer europäischen Verfassung existieren, gilt es folgende Fragen zu erörtern:
- Welche Chancen bestehen, auch ohne die "Entstaatlichung" der Mitgliedstaaten und ohne volle "Staatswerdung" der EU zu einer Verfassung zu kommen" Dieser "Knackpunkt" wurde schon in der Rede von Außenminister Fischer deutlich, in der er eine Föderation bejahte, einen Bundesstaat im herkömmlichen Sinne aber ablehnte.
- Kann, um die Frage in wessen Namen regiert wird zu beantworten, von der Entwicklung einer politischen Mehrebenen- oder Komplexstruktur-Identität ausgegangen werden"
- Wie kann eine europäische Ordnung auf einer neuen Stufe zustande kommen bzw. wie ist der Verfassungsgebungs- oder -entwicklungsprozess auszugestalten (z.B. Verfassungskonvent)"
d) Probleme einer Umgestaltung der Kompetenzordnung und des Regierungssystems der Union
Hier stehen Institutionen und Verfahren des Regierens in der EU im Vordergrund:
- Wie sollte oder müsste das Regierungssystem ausgestaltet werden, wenn eine Regierung und eine volle Parlamentarisierung angestrebt wird" Diese Frage soll unter der Berücksichtigung des Grundsatzes angegangen werden, dass nicht ohne Not das bestehende Institutionensystem aufgegeben und etwas ganz anderes eingeführt werden sollte. Es gilt deshalb, zunächst auszuloten, wie das Bestehende fortgebildet und Entscheidungen in einer Union von 30 Mitgliedstaaten einschließlich des Zusammenspiels von Kommission, Rat und Parlament effizient gewährleistet werden können. Kommt man also notfalls mit dem bisherigen Organsystem aus" Wenn nicht, welche Organe müssten wie modifiziert oder weiterentwickelt werden"
- Zu klären ist dann mit Blick auf die Forderungen nach einer Regierung, ob diese aus der Kommission heraus entwickelt werden soll, aus dem Rat oder aus dem Europäischen Rat oder - wie Hallstein meinte - aus beiden"
- Ferner ist zu fragen, wie Demokratie und parlamentarische Kontrolle in einer europäischen Föderation gewährleistet werden können" Welche Rolle muss das Europäische Parlament spielen, und wie ist das Verhältnis zu den nationalen Parlamenten zu gestalten" Vorschläge zu möglichen "Kammern" in einem System der Völker- und Bürgerrepräsentation gilt es ebenso wie die immer wieder aufkommende Forderung nach Elementen der direkten Demokratie zu europäischen Grundsatzentscheidungen zu diskutieren.
- Nicht zuletzt gilt es den Zusammenhang von Legitimität und föderaler Gliederung aufzugreifen, da Legitimität nicht nur durch eine geeignete Konstruktion des Regierungssystems auf Unionsebene zu sichern ist. Es geht also auch um das Problem der Subsidiarität und eines Kompetenzkatalogs. Definitionsversuche der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der europäischen, nationalen und regionalen Ebene mündeten bislang in wenig konkrete Formelkompromisse - auch auf Grund der unterschiedlichen Interessen der Regierungen und der unterschiedlichen politischen Systeme und Traditionen der Mitgliedstaaten. Wie lässt sich aber das Subsidiaritätsprinzip weiter entwickeln" Welche Mindestanforderungen müsste ein "Kompetenzkatalog" aufweisen, um nationale und regionale Handlungsfreiheit zu wahren, gleichzeitig aber eine Renationalisierung europäischer Gemeinschaftspolitiken zu verhindern und andererseits auch zwischen den Mitgliedstaaten als Konzept konsensfähig zu sein"
e) Flexibilisierung, Kernbildung und Wahrung der Rechtsgleichheit
Angesichts der Schwierigkeiten der Konsensfindung unter einer wachsenden Zahl von EU-Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten werden seit einigen Jahren verstärkt flexible Lösungen diskutiert, um einer Gruppe von Mitgliedstaaten das integrationspolitische Voranschreiten in einzelnen Politikbereichen zu ermöglichen, ohne immer jeweils an die Zustimmung aller Mitgliedstaaten gebunden zu sein. Schon im Amsterdamer Vertrag schlug sich diese Debatte in verschiedenen Flexibilitätsklauseln nieder, die allerdings aufgrund ihrer rigiden Bestimmungen in der Praxis nicht angewendet wurden, so dass dieses Thema bei der Regierungskonferenz 2000 erneut auf der Agenda stand und in Nizza in Anpassungen des Vertrages mündete. Zu untersuchen sind deshalb zunächst die Wirkungsmöglichkeiten der neuen Vertragsbestimmungen. Außerdem sollen Anforderungen an flexible Lösungen innerhalb der EU formuliert und konkrete Vorschläge erarbeitet werden, die eine föderale Weiterentwicklung der EU stützen, ein à la carte-Europa verhindern und im Sinne eines Avantgarde-Konzepts keinen Ausschluss von Mitgliedstaaten bewirken (z. B. durch exklusive Kernbildung), sondern deren Anschluss an die voranschreitende Gruppe ermöglichen und die Rechtsgleichheit zwischen den Mitgliedstaaten wahren.
f) Finanzverfassung und Lastenausgleichssystem
Die Föderalisierung der Europäischen Union erfordert eine adäquate Finanzverfassung und ein angemessenes Lastenausgleichssystem. Schon heute ist abzusehen, dass die Finanzierung der Europäischen Union nur für wenige kommende Jahre gewährleistet ist. Spätestens 2005/6 stellt sich die Frage nach der Finanzierung der Union erneut und mit Blick auf den Erweiterungsprozess in verschärfter Form. Nach welchen Prinzipien soll die Finanzierung der Union gewährleistet werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Netto-Zahler-Debatte" Wie würde sich ein konsequent angewandtes föderales Ordnungsprinzip bei einer EU von dreißig Mitgliedstaaten auf Finanzierung, Transferzahlungen an strukturschwache Regionen und einen Länderfinanzausgleich innerhalb der Union auswirken" Welche Kriterien sind erforderlich, und wie steht es um deren unionsweite Durchsetzungsfähigkeit"
Verfasstheitsbedarf von Politiksektoren
Bei den Politikbereichen geht es um die Konkretisierung der Ordnungsprinzipien für und durch die Europäische Union, d. h. die Instrumente der inneren und äußeren Sicherheit oder der Wirtschafts- und Sozialpolitik zur Gewährleistung der Ordnungsprinzipien.
Die Analysen der folgenden Sektoralthemen konzentrieren sich deshalb auf zentrale Fragen des Verfasstheitsbedarfs zu allen drei Säulen der EU sowie säulenübergreifenden Zusammenhängen wie etwa im Bereich der Innen- und Justizpolitik. Ergänzungen werden je nach Aktualität und Verlauf der Debatte notwendig sein (z.B. im Bereich der Umwelt- oder Strukturpolitik).
a) GASP und Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
In diesem Bereich geht es um Instrumente, Verfahren und Institutionen, vor allem mit Blick auf die in der zweiten Säule der EU geschaffenen neuen politischen und militärischen Gremien. Zu diskutieren sind Bedrohungsszenarien und Handlungsfähigkeit der EU mit dem vorhandenen Instrumentarium. Außerdem sind zu analysieren: die Auswirkungen eines verstärkten Intergouvernementalismus auf die Gemeinschaftspolitiken und die pfeilerübergreifende Kohärenz, Fragen der Effizienz der Entscheidungsmechanismen aufgrund der Vielzahl an involvierten Institutionen einschließlich der NATO, die instrumentelle Ausstattung (Gemeinsame Strategien, militärische und zivile Potentiale), Fragen der parlamentarischen Kontrolle und der langfristigen Orientierung (Krisenmanagement und Konfliktprävention vs. kollektive Verteidigung). Das heißt: Welche Strukturen, Kapazitäten und Strategien wären notwendig, um eine wirkungsvolle Europäische Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu ermöglichen"
b) Währungs-, Wirtschafts- und Sozialpolitik: gouvernement économique
Die Union wird intern wie extern insbesondere an ihrer Fähigkeit gemessen, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen anzugehen. Hier geht es nicht nur um Fragen der institutionellen Verfassung und Reform der WWU, um eine Balance zwischen Binnenwert und Außenwert der gemeinsamen europäischen Währung zu finden, sondern auch um die Frage des Verhältnisses von Währungspolitik zu Wirtschafts- und Sozialpolitik. Stichworte sind hier "gouvernement économique" und "europäisches Sozialmodell". Schließlich gilt es, Anforderungen an die institutionelle und instrumentelle Ausgestaltung dieses Bereichs zu formulieren, um den Standort Europa im globalen Wettbewerb zu behaupten und durch die Leistungsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU die öffentliche Akzeptanz gegenüber dem EURO und der EU insgesamt zu stärken.
c) Innen- und Justizpolitik: Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Hier stehen die weitere Vergemeinschaftung von Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik, die Verbesserung europäischer Normen und Standards in diesen Sachbereichen sowie Fragen des Grenzkontrollregimes, vor allem mit Blick auf den Erweiterungsprozess, d.h. die Wirkung "neuer Grenzen" in Europa im Vordergrund. Die Fortentwicklung der inneren Sicherheit der EU, die Garantie von Menschen- und Bürgerrechten, Fragen der Verfahren und der politisch-demokratischen Kontrolle neuer europäischer Polizeieinrichtungen gilt es ebenfalls zu diskutieren und Anforderungen an die Verfasstheit eines einheitlichen europäischen Rechtsraumes zu formulieren.
Siehe hierzu auch Vorläufige Liste der Themenpapiere.











