integration 3/07

Timo Goosmann

Die "Berliner Erklärung" " Dokument europäischer Identität oder pragmatischer Zwischenschritt zum Reformvertrag"

Es war für viele der Beteiligten ein denkwürdiges Wochenende: Am 24./25. März 2007 versammelten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten in Berlin, um unter breiter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger das 50-jährige Jubiläum der Unterzeichnung der Römischen Verträge zu feiern. Vom Konzert der Berliner Philharmoniker zum Festakt im Schlüterhof des Historischen Museums, von der "Europäischen Clubnacht" oder der "Nacht der Schönheit" in den Berliner Museen bis zum Bürgerfest rund um das Brandenburger Tor " die Bundesregierung lieferte im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft einen würdigen Rahmen, um der Geburtsstunde der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu gedenken. Kernpunkt der Feierlichkeiten waren aber nicht die erwähnten Events, sondern die sogenannte "Berliner Erklärung", die am 25. März 2007 von Bundeskanzlerin Angela Merkel als Vertreterin der Ratspräsidentschaft, José Manuel Barroso für die Europäische Kommission und Hans-Gert Pöttering für das Europäische Parlament unterzeichnet wurde.

Das Mandat für die Berliner Erklärung erhielt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft durch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15./16. Juni 2006. Die diesbezüglich von den Staats- und Regierungschefs im Sinne einer politischen Selbstbindung beschlossene Formulierung schuf einen inhaltlichen Rahmen für die Erklärung: "Der Europäische Rat ruft die Entscheidungsträger der EU dazu auf, am 25. März 2007 in Berlin anlässlich des 50. Jahrestags der Unterzeichnung der Römischen Verträge eine politische Erklärung anzunehmen, in der die europäischen Werte und Bestrebungen dargelegt werden und in der bestätigt wird, dass sie sich gemeinsam verpflichten, die diesbezüglichen Erwartungen zu erfüllen." Diese Passage ist innerhalb der zitierten Schlussfolgerungen eingebunden in das Kapitel "Ausblick auf die Zukunft", und zwar im Rahmen des Unterpunktes "Verfassungsvertrag: Die Reform fortsetzen". In diesem Zusammenhang wurde zum Beispiel auf den damaligen Stand der Ratifizierung des Verfassungsvertrags und auf Ergebnisse der Reflexionsphase verwiesen. Zudem finden sich Punkte wie der verabredete "zweigleisige Ansatz", nämlich die Erzielung konkreter Ergebnisse durch die bessere Ausschöpfung von Möglichkeiten der bestehenden Verträge und die gleichzeitige Fortsetzung des institutionellen Reformprozesses, sowie das Mandat für die deutsche Ratspräsidentschaft zur Erarbeitung eines Berichts zum Stand "der Beratungen über den Verfassungsvertrag", der zudem "mögliche zukünftige Entwicklungen aufzeigen" solle.

Dieser Kontext, die Einbettung der Berliner Erklärung in die Überlegungen zur weiteren Gestaltung der institutionellen Reformagenda, ist bei der weiteren Analyse zu berücksichtigen. Zunächst soll jedoch die Entstehung der Erklärung skizziert werden. Einerseits im Hinblick auf die Erwartungen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union an die Erklärung gerichtet wurden, andererseits auf deren redaktionelle Erarbeitung, gerade aufgrund der Kritik am hierfür gewählten Vorgehen der Bundesregierung. Im darauf folgenden Abschnitt wird der Inhalt der Erklärung skizziert und im Kontext vergleichbarer Dokumente der jüngeren Geschichte des europäischen Integrationsprozesses analysiert. Abschließend soll in einem Ausblick der Charakter der Berliner Erklärung untersucht werden: Dokument europäischer Identität oder pragmatischer Zwischenschritt der institutionellen Reformagenda"

 

 
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ISSN 0720-5120

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| Letzte Aktualisierung: 26.01.2012