integration 3/07

Friedrich Heinemann und Carsten Wendt

EU-Steuerharmonisierung auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung " Stand und Perspektiven

Die Steuerpolitik gehört in der Europäischen Union zu den Politikfeldern, auf denen bis heute die Mitgliedstaaten ihre grundsätzliche Autonomie gegenüber einer europäischen Zuständigkeit verteidigen. Dies gilt in besonderer Weise für die Besteuerung von Unternehmen. Gleichwohl ist unverkennbar, dass sich in der Unternehmensbesteuerung die Restriktionen nationalen Handelns verschärft haben. Die zunehmende Mobilität von Unternehmen und Unternehmern, aber auch die Tatsache, dass Konzerne heute überwiegend einen multinationalen Charakter aufweisen, haben de facto die Autonomie nationaler Unternehmensteuerpolitik eingeengt. Abgesehen von europarechtlichen Nebenbedingungen sind es vor allem Wettbewerbsmechanismen, die hier wirksam sind. Ein Land wie Deutschland ist beispielsweise auch deshalb dazu gezwungen, seine Unternehmensteuersätze im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 abzusenken, um angesichts sehr viel niedrigerer Steuerbelastungen in den meisten anderen EU-Staaten als Standort mobiler Unternehmen fortzubestehen.

Angesichts dieser Entwicklung ist die Auseinandersetzung mit der Frage der Harmonisierung der europäischen Unternehmensbesteuerung so aktuell wie nie zuvor. "Harmonisierung" ist dabei ein vielschichtiger Begriff, kann sich die Vereinheitlichung doch auf ganz verschiedene Elemente des Steuersystems beziehen. Zu unterscheiden ist hier zwischen:

  • der Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlage,
  • der Harmonisierung des Steuertarifs (beispielsweise Freibeträge und Steuersätze),
  • der Harmonisierung der Steuerverwaltung bis hin zur Errichtung einheitlicher Steuerbehörden und
  • der Aufkommensharmonisierung im Rahmen einer Vergemeinschaftung des Aufkommens einer Steuer.

 

 

 
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ISSN 0720-5120

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| Letzte Aktualisierung: 26.01.2012